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   OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96   

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https://dejure.org/1996,9419
OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 244 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).

    Stehen dagegen den erhobenen Beweisen angebotene gleichwertige Beweismittel gegenüber, kann die Beweiserhebung im allgemeinen nicht abgelehnt werden, so beispielsweise dann, wenn das bisherige Beweisergebnis auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und der Betroffene das Gegenteil in das Wissen eines Gegenzeugen stellt (vgl. beispielsweise OLG Köln, VRS 88, 376 m.w. Nachw.).

  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).
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